Für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer
schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
Unsere Angebote sind freibleibend. Angaben zu Maßen, Leistungsbeschreibungen, technischen Daten in Prospekten oder sonstigen drucktechnischen Erzeugnissen sind nur dann maßgebend,
wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Für Service- und Reparaturarbeiten gelten gegebenenfalls zusätzlich gesonderte Reparatur- und Servicebedingungen.
Versand und Lieferung
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Erteilt der Käufer bei Bestellung keine Versandvorschriften, wird
die Ware nach bestem Ermessen ohne Zusicherung der billigsten Beförderung versandt.
Lieferfristen beginnen erst nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen des Auftrages.
Ereignisse höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflusses liegen, berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und
eine angemessene Nachfrist zu verlängern. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, so sind beide Parteien berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Vertragserfüllung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, bei Lieferverzug jedoch erst, wenn die Lieferzeit um mehr
als 2 Wochen überschritten wurde und uns der Käufer danach eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns. Wir haften nicht bei verspäteter oder falscher
Belieferung durch unsere Vorlieferanten.
Wir sind berechtigt, Teillieferungen nach unserem billigen Ermessen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
Preis und Zahlungsbedingungen
Für Lieferungen und Leistungen gelten – sofern kein ausdrückliches schriftliches Angebot vorliegt - unsere zur Zeit der Lieferung gültigen Preislisten ab unserem Lager in üblicher
Verpackung. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
Beratung und Dienstleistungen - wie Installationen und Anpassungen - werden nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand berechnet. Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Leistung
gültigen Dienstleistungspreise. Spesen, Reisekosten und Wegezeit gehen zu Lasten des Käufers.
Unsere Rechnungen sind - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Teilzahlungen sind nur mit unserer Zustimmung möglich. Teilzahlungsbeträge
werden mit der jeweils ältesten Rechnung des Käufers verrechnet.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz (§247 BGB).
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unserer Zustimmung, oder wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde, möglich.
Wird nach Vertragsabschluß bekannt, dass aufgrund der Vermögensverhältnisse des Käufers unsere Forderungen gefährdet sind, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig
zu stellen und einzutreiben. Weitere Lieferungen – auch aus bereits abgeschlossenen Lieferverträgen – erfolgen nur noch gegen Vorkasse oder ausreichende Sicherheitsleistung.
Wird innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung oder erster Installation - sofern diese Bestandteil der Bestellung ist - nicht ausdrücklich und begründet widersprochen, dann gilt die
Lieferung oder Leistung als abgenommen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zum vollständigen Schuldbefreienden Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Käufer, einschließlich Nebenkosten und Zinsen, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten
Ware vor. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltungseigentum mit seinen Ausgestaltungen als Sicherung unserer Saldoforderung. Eine Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware durch den
Käufer, zu der er im Rahmen des Kaufvertrages berechtigt ist, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.
Weiterveräußerung der gelieferten Ware, gleichgültig, ob verarbeitet, verbunden oder vermischt, ist nur Wiederverkäufern im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur dann
gestattet, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung der Ware auf uns übergeht, solange unsere Forderungen gegen den Käufer nicht vollständig ausgeglichen sind. Verpfändung,
Sicherheitsübereignung und die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes sind dem Käufer untersagt.
Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen an uns
ab. Im Falle der Weiterveräußerung nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen oder Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Käufers in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten. Die abgetretenen
Forderungen dienen ausschließlich der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Käufer.
Das Recht zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung erlischt bei Zahlungsverzug oder wenn Umstände bekannt werden, die an der Zahlungsfähigkeit des Käufers berechtigte Zweifel
aufkommen lassen. Der Käufer verpflichtet sich, die Abtretung unserer Forderungen an seinen Abnehmern bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer
erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangen Herausgabe, gilt das nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
Ergänzend gilt die Regelung zum Eigentumsvorbehalt in der "Ergänzung der Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie".
Wir werden nach unserer Wahl den Teil von Sicherheiten freigeben, deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
An von uns erstellter Software oder Teilen davon und Anpassungen von Software behalten wir alle Urheberrechte. Vom Käufer wird lediglich das Nutzungsrecht erworben. Die
Vervielfältigung ist ausschließlich zu Sicherungszwecken erlaubt. Veränderungen – auch durch Dritte – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
Soweit nichts anderes vereinbart, haften wir nicht, wenn die von uns gelieferten Waren gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, es sei denn, es liegt bei uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen
gerügt werden.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass im Falle der Ausfuhr die gelieferten Waren den behördlichen Vorschriften entsprechen und Embargo-Bestimmungen nicht verletzt werden. Entsteht
uns durch einen Verstoß gegen derartige Bestimmungen ein Schaden, verpflichtet sich der Käufer, uns diesen zu ersetzen.
Garantie und Gewährleistung, Abnahme
Der Käufer hat die Ware nach Empfang unverzüglich zu prüfen und offensichtliche und erkennbare Mängel sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche schriftlich zu rügen. Bei
verdeckten Mängeln gelten die Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB.
Der Käufer ist allein verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einsatz der Ware, insbesondere für die Sicherung mit der Ware be- oder verarbeiteter Daten. Er hat die Ware jeweils auf
die Eignung für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Wir erfüllen unsere Gewährleistungsverpflichtung, indem wir den Käufer auf die vom Hersteller oder Lieferanten gewährte Teilegarantie verweisen und/oder unsere
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten abtreten. Dies gilt nicht, wenn die Ursache für den Mangel oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in unserem
Verantwortungsbereich liegt oder wenn die Geltendmachung von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Lieferanten oder Hersteller unmöglich oder für den Käufer unzumutbar
ist.
Haben wir selbst Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, so gelten die Bestimmungen des BGB. Für gewerbliche oder diesen gleichgestellte Kunden ist die Gewährleistung auf 12 Monate
begrenzt. Erweiterte Ansprüche sind schriftlich zu vereinbaren. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind normaler Verschleiß,
Transportschäden und Schäden, die durch mangelhafte Einbau- und Montagearbeiten, fehlerhafte Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht sachgemäße Beanspruchung,
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen und einschlägiger Angaben, unsachgemäße Änderungen und Instandsetzungsarbeiten, Verwendung falschen Zubehörs und ungeeigneter Pflegemittel oder
ungewöhnliche Umgebungseinflüsse entstanden sind.
Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, den Käufer gegen Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Bei Dienstleistungen (Reparaturarbeiten, Softwareinstallationen, Anpassung an kundenspezifische Anforderungen u.a.) gilt die Arbeit oder Installation als abgenommen, wenn nicht
innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Erstinstallation begründet widersprochen wird.
Allgemeine Haftung
Unbeschadet der Regelung in Ziffer 6e) sind Schadenersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung und außerhalb der Gewährleistung gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen -insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, z.B. an angeschlossenen Systemen oder damit betriebenen Datenträgern - wegen Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungsfrist
ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, oder es wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.
Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten gemäß a) - auch in den Fällen der Ziffern 2d), 5b) - sind Schadenersatzansprüche beschränkt auf den vorhersehbaren, nachgewiesenen
Schaden, max. jedoch 20% unseres Verkaufspreises des Teils der Ware, aus dessen Lieferung oder Nichtlieferung die Ansprüche resultieren. Im Falle der Schadenersatzpflicht bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften wird nicht gehaftet für untypische, nicht vorhersehbare Schäden.
Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn wir nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) haften.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechtübereinkommen vom 1. Juli 1964 sowie der deutschen Ausführungsgesetze zu diesem Übereinkommen
sind ausgeschlossen. Soweit in den Incoterms definierte Klauseln vereinbart werden, gilt die jeweils neueste Fassung.